Jahresplan für die Jugendgruppe 2022 |
- Jugendliche ab 9 Jahre, die mindestens 1 Jahr in
einem Verein organisiert sind, dürfen mit gültigem
Jugendfischereischein selbstständig angeln. Entweder
in Vereinsgewässern, und / oder in DAV -
Gewässern mit entsprechender Jahres- oder Tageskarte.
Bis jetzt musste ein Erwachsener mit gültigem
Fischereischein mit dabei sein. Dieses entfällt
somit.
- Mindestmaße und Schonzeiten:
Döbel - kein Mindestmaß
Wels - kein Mindestmaß, keine Schonzeit
Karpfen - 40 cm
Rotfeder - in stehenden Gewässern kein Mindestmaß,
in fließenden Gewässern 20 cm
Karausche - 15 cm , Schonzeit von 01.02.- 01.07.
- Des Weiteren können Jugendfischereischeine
ab sofort auch über mehrere Jahre beantragt werden,
z.B. bis zum 15. Lebensjahr. Ab dem 14. Lebensjahr
kann der Jugendliche die Fischereiprüfung ablegen.
Ab dem 16. Lebensjahr muss er diese (laut Gesetz)
ablegen.
Wissenswertes zur Aufnahme von Jugendlichen
Die jährlichen Unkosten für einen Schüler/Schülerin
betragen 40,00 € Mitgliedsbeitrag plus 5,12 €
Jugendfischereischein.
Dazu muss von einem Elternteil bei der Fischereibehörde
ein Antrag mit Einreichung eines Passbildes (vom Schüler)
gestellt werden.
Der Beitrag für Jugendliche entfällt für das nächste Jahr, wenn mindestens 3 Versammlungen und 2 Angeltreffs besucht wurden (Bonuskarte).
Weiterhin fällt eine einmalige Aufnahmegebühr von 30,00 € an.
Sollte nach dem 15. Lebensjahr weiteres Interesse am
Angeln bestehen, so muss der Jugendliche einen Lehrgang
mit der Fischereiprüfung absolvieren. (Der Verein
bietet dazu den entsprechenden Lehrgang an)
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